Clearing

Die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) und die Wiener Börse AG haben am 2. August 2004 die Central Counterparty Austria GmbH (CCPA) gegründet, die seit 1. Januar 2005 als Abwicklungsstelle gemäß § 9 (3) Börsegesetz 2018 beauftragt ist. Die CCPA ist als zentraler Kontrahent für das Clearing aller Geschäfte an der Wiener Börse verantwortlich  und übernimmt das Erfüllungs- bzw. Ausfallsrisiko bei der Abwicklung der Wertpapiergeschäfte. Um die Erfüllung aller Geschäfte garantieren zu können, bedient sich die CCP Austria eines modernen Risk Managements.

Settlement

Das Settlement am Kassamarkt erfolgt am zweiten Abwicklungstag nach dem Tag des Geschäftsabschlusses (t+2) über die Central Counterparty Austria GmbH (CCPA) und die OeKB CSD GmbH, Österreichs Zentralverwahrer für Wertpapiere und 100 %-Tochter der OeKB.

CCP als Möglichkeit zur Entwicklung von Kapitalmärkten

Central Counterparties (CCP) und regulatorische Anforderungen sind ein vieldiskutiertes Thema in der Finanzwelt. Seit der globalen Finanzkrise 2008 und 2009 wurde die Einführung von CCPs in den meisten entwickelten Kapitalmärkten zum Standard. Derzeit müssen die regionalen und kleineren Kapitalmärkte entscheiden, ob die Einführung einer CCP internationale Handelsmitglieder an den Finanzplatz bringen kann. Das birgt gleichzeitig die Chance, eine moderne Marktstruktur aufzubauen, die Liquidität zu erhöhen und Zugang zu Kapital zu bekommen, um zukünftiges Wachstum sicherzustellen.